Abteilung Sanitätsdienste
Was ist überhaupt ein Sanitätsdienst?
Ein Sanitätsdienst (auch Sanitätswachdienst genannt) ist die geplante medizinische Versorgung für Teilnehmer und Besucher bei Veranstaltungen. Veranstaltungen, insbesondere Großveranstaltungen, sind durch die Konzentration vieler Menschen auf engem Raum oder durch die Eigenart der Veranstaltung (z.B. Motorsportveranstaltungen) mit besonderen Gefahren verbunden und in der Regel anzeige− oder genehmigungspflichtig.

Als Rechtsgrundlage kommen vor allem folgende Vorschriften in Betracht:
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§ 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel
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§ 29 StVO für öffentliche Rennveranstaltungen
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§ 24 Luftverkehrsgesetz für öffentliche Luftveranstaltungen
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§ 60b Gewerbeordnung bei Volksfesten
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§ 14 Ordnungsbehördengesetz zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Mit der Anzeige− oder Genehmigungspflicht werden die zuständigen Behörden zur Prüfung veranlasst, ob die Durchführung der beabsichtigten Veranstaltung Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit oder Sachgütern der Allgemeinheit, erwarten lässt.
Mit der Übernahme des Sanitätsdienstes verpflichtet sich die durchführende Organisation, in Bedarfsfällen
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Maßnahmen der allgemeinen Betreuung
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Erste−Hilfe−Maßnahmen und
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lebensrettende Sofortmaßnahmen
durchzuführen.
Die Verpflichtung des Rettungsdienstes zu Notfallrettung und Krankentransport
bleibt hierdurch unberührt; er ist bei Bedarf über die Leitstelle anzufordern. Bis zum Eintreffen des
Rettungsdienstes sind die Helfer des Sanitätsdienstes verpflichtet, die lebensrettenden und
lebenserhaltenden Maßnahmen durchzuführen, zu denen sie nach ihrer Ausbildung befähigt sind.
Der Sanitätswachdienst umfasst sowohl das Personal (Sanitäter, Notärzte, Betreuungsdiensthelfer, Fernmeldedienst, Führungspersonal) als auch die Ausstattung (Sanitätsstation, Unfallhilfsstellen, Kranken-, Rettungs- und Notarztwagen, Versorgungseinrich-tungen, Fernmelde- und Führungsmittel).
Wer entscheidet, wie viel Personal/Ausrüstung vorzuhalten ist?
Ausgehend vom Erkenntnisstand, der sich vor der Veranstaltung gewinnen lässt, hat die zuständige Behörde (i.d.R. das Ordnungsamt) nach einer Gefahrenanalyse zu entscheiden, ob eine Veranstaltung genehmigt werden kann und
ggf. unter welchen Auflagen.
Bei Auflagen zum Schutz der Gesundheit hat die Behörde auch zu prüfen, ob eine Betreuung durch den Sanitätsdienst einer Organisationen ausreicht oder zusätzliche Mittel und Personal für die Notfallrettung oder den Krankentransport am Veranstaltungsort bereitzuhalten sind und in welchem Umfang.
In der Regel wird hierfür eine Gefährdungsanalyse
(meist basierend auf dem so genannten "Maurer-Algorhytmus")
erstellt.
Hierbei sind jedoch lokale Besonderheiten (Erreichbarkeit für den
Rettungsdienst, besondere Gefährdungslagen etc.) zu berücksichtigen.
Worin besteht Ihr Vorteil?
Auf Grund unserer besonderen Erfahrungswerte in den unterschiedlichsten Einsatzbereichen (Sanitätsdienst bei Veranstaltungen, betrieblicher Sanitätsdienst Prominentenbetreuung), unserer professionellen Arbeitsweise und unseres erfahrenen und zumeist multifunktionell ausgebildeten Personals, können wir Ihnen eine kompetente und besonders zuverlässige Durchführung der Dienste garantieren.
Mit uns haben Sie ein Höchstmaß an Rechtssicherheit (z.B. auch durch eine angemessene Haftpflichtversicherung).
Ausbildung unserer Mitarbeiter
Die behördlichen Anforderungen für den Sanitätswachdienst schreiben keine besondere medizinische Qualifikation der Mitarbeiter vor, da der Sanitätsdienst bei Veranstaltungen lediglich eine Fortführung der Erste-Hilfe-Maßnahmen darstellt.

Da wir unser Personal jedoch multifunktionell einsetzen, verfügen die durch uns beschäftigten Mitarbeiter über eine umfassende Aus- und Fortbildung. Unser medizinisches Personal verfügt mindestens über eine rettungsdienstliche Grundausbildung (Rettungshelfer, Rettungssanitäter oder Rettungsassistent) mit entsprechender Berufserfahrung und wurde außerdem gemäß der Unfallverhütungsvorschriften für die Erste-Hilfe (BGV A1) zwingend vorgeschriebenen Zusatzqualifikation für den betrieblichen Sanitätsdienst weitergebildet.
Dies zeigt sich nicht zuletzt in der Tatsache, dass unsere im Sanitätsdienst eingesetzten Mitarbeiter jährlich durch unseren ärztlichen Leiter Rettungsdienst in der Durchführung von besonderen Maßnahmen (z.B. Venenpunktion - Infusion -, Medikamentengabe etc.) geschult werden und das sichere Beherrschen dieser Maßnahmen anschließend von einer unabhängigen Rettungsdienstschule geprüft wird.
Somit ist unser Servicepersonal jederzeit in der Lage,
eine dem Patientenzustand angemessene Versorgung durchzuführen und
situationsgerecht zu reagieren.
Unsere Ausstattung
Für unsere Dienste setzen wir ausschließlich geprüftes
und anerkanntes Material namhafter Hersteller ein.
So halten wir unterschiedlichstes Schienenmaterial (z.B. Vakuumschienen,
Vakuummatratze, KED-System etc.) und Verbrauchsmaterial (Pflaster, Verbände
etc.) vor und können Patienten zur Versorgung auf einer Ferno-Fahrtrage
lagern.
Für besondere Einsatzsituationen (kein geeigneter Behandlungsraum vorhanden) können wir sowohl eine einfache Sanitätsstelle (Zelt) errichten oder (insbesondere für langfristig ausgelegte Veranstaltungen - z.B. Baustellen) auch einen Sanitätscontainer gemäß Arbeitsstättenrichtlinie 38/2 bereitstellen.
Zusätzlich führen wir immer mindestens einen Notfallrucksack (inkl. Infusionsmaterial und Sauerstoffeinheit) mit, der unseren qualifizierten Mitarbeitern eine situationsgerechte Versorgung im Falle eines Notfalls ermöglicht, bis der Patient vom regulären Rettungsdienst übernommen werden kann.
Weiterhin haben Sie auch die Möglichkeit Notruf- und Erste-Hilfe-Einrichtung (z.B. für Baustellen und Sanitätsdienste) über uns zu bestellen.
Weitere Infos unter Tel.: 0 7000 / 2255 911 (CALL 911)
(max. 12 Cent / Minute; z.B. DTAG)