Arbeitnehmerüberlassung
- Ist bei Ihnen unerwartet ein Mitarbeiter krankheitsbedingt ausgefallen?
- Ist bereits jetzt abzusehen, dass eine Mitarbeiterin wegen Schwangerschaft ausfällt?
- Sie strukturieren um und haben noch nicht ausreichend Fachpersonal?
- Sie haben einen neuen Auftrag übernommen und (noch) nicht ausreichend Personal?
- ...
Wir verfügen bereits seit vielen Jahren über eine Erlaubnis nach
§1 AÜG durch die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit -
Bereich 30133 - in Düsseldorf.
Hier dürfen wir insbesondere betonen und hervorheben, dass wir im Besitz einer zeitlich unbefristeten Erlaubnis sind!
Zudem sind wir im Bereich des Rettungsfachpersonals - im Unterschied zu vielen anderen "Sanitäter-Börsen" - wohl die Einzigen mit einer solchen unbefristeten Genehmigung, da wir durch bereits jahrzehntelange Erfahrung unsere Zuverlässigkeit gegenüber der Genehmigungsbehörde belegen konnten.
Dies bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben kurzfristig entstandene Personalengpässe (z.B. bei Auftragsschwankungen, durch Krankheit, als Schwangerschaftsvertretung etc.) durch uns abdecken zu lassen, ohne gleich einen kompletten Teilbereich Ihres Betriebes auslagern zu müssen.
Auch kann eine Arbeitnehmerüberlassung in Ihrem Betrieb sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise die personelle Aufsicht über das einzusetzende Personal nicht aufgeben wollen oder - beispielsweise bei Werkfeuerwehren in NRW - aufgeben dürfen.
Sie haben fest kalkulierbare Kosten und tragen kein Entlassungsrisiko. So können Sie Personalengpässe schnell und zuverlässig überbrücken und steigern damit Ihre Leistungsfähigkeit und entlasten Ihre Personalabteilung.
Zudem bieten wir diesen Service auch kurzfristig (wenige Tage bis wenige Stunden Vorlauf) an und Sie haben die Möglichkeit Personal nur für einen kurzen Zeitraum (auch nur ein Tag oder wenige Tage) zu entleihen.
Wir bieten Ihnen Personal für folgende Einsatzbereiche an:
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Arbeitsmedizinische Dienste
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betrieblicher Sanitätsdienst
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Krankentransport und Rettungsdienst
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Feuerwehren
Um den fachlichen Anforderungen gerecht werden zu können setzen wir hierfür ausschließlich gut ausgebildetes und hochmotiviertes Personal (z.B. Rettungshelfer/ -sanitäter und -assistenten, Werkfeuerwehrleute, Berufsfeuerwehrmänner etc.) ein, die über eine vollständige Ausbildung und aktuelle Fortbildung verfügen.
Da wir unsere Mitarbeiter nach dem "Equal-treatment-Prinzip" (unsere Mitarbeiter erhalten also eine
vergleichbare Entlohnung wie Ihre Mitarbeiter) entlohnen, ist zudem ein hohes Maß an Rechtssicherheit
(insbesondere in Betrieben mit Betriebsrat / Mitarbeitervertretung) gewahrt!
Hierbei ist es egal, ob Sie tarifvertraglich gebunden sind (z.B. TVöD) oder nach Haustarif entlohnen.
Sie erhalten also hochmotivierte Mitarbeiter...
Die persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Einsatzjacke, etc.) kann dabei entweder durch
uns gestellt werden oder wird durch Sie bereitgestellt ("corporate identity").
In letzterem Fall ist die Gleichstellung zu Ihren Mitarbeitern auch optisch erkennbar.
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sich umfassend beraten zu lassen.
Profitieren auch Sie von unserem breit aufgestelltem Serviceangebot!
Gerne benennen wir Ihnen auf Anfrage auch Referenzen.